Änderung Ordnungsbehördengesetz NRW

Christos Katzidis: Änderung Ordnungsbehördengesetz NRW

Am 17. Juni habe ich im Plenum in meiner zweiten Rede zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes gesprochen. Die kommunalen Ordnungsbehörden leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie wehren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab und sind damit ein unverzichtbarer Teil unserer Sicherheitsarchitektur. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an ihre Arbeit deutlich gestiegen. Deshalb stärken wir die kommunalen Ordnungsbehörden gezielt und geben ihnen praxistaugliche Befugnisse an die Hand. Mit der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes wir zudem mehr Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Regelungen zu den Standardmaßnahmen werden künftig direkt im OBG verankert. Eine Verweisung ins Polizeigesetz NRW entfällt damit. So sorgen wir für moderne, klare und handhabbare Rechtsgrundlagen, damit unsere Ordnungsbehörden ihre wichtige Arbeit weiterhin verlässlich und wirksam leisten können.