Modernisierung des öffentlichen Dienstes
Meine Rede zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes OBG NRW
Am 10. Juli habe ich zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes gesprochen. Die Ordnungsbehörden haben die wichtige Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie leisten damit einen bedeutenden und unentbehrlichen Beitrag für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an ihre Arbeit deutlich gestiegen. Deshalb wollen wir die kommunalen Ordnungsbehörden stärken – unter anderem durch neue, nutzbringende Befugnisse. Außerdem werden die Regelungen zu den Standardmaßnahmen künftig direkt ins Ordnungsbehördengesetz (OBG) integriert, sodass eine Verweisung ins Polizeigesetz (PolG NRW) entfällt.