Land NRW fördert kommunalen Straßenbau

Bonn erhält 2,6 Mio. Euro für Verkehrsinfrastruktur

 
Die NRW-Koalition unterstützt mit dem Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Von dieser Entwicklung profitieren landesweit 121 kommunale Bauvorhaben. Die Bundesstadt Bonn erhält eine Förderung von rund 2,6 Mio. Euro für vier Straßenbauprojekte.

Dazu gehört die grundhafte Erneuerung der K 2 Im Wingert von der Trierer Straße bis zur Robert-Koch-Straße und die Erneuerung der Berta-Lungstras-Straße, von der Oppelner Straße bis zum Lievelingsweg. Die zwei weiteren Bauprojekte umfassen den Ausbau der Rabinstraße und die grundhafte Erneuerung der L 83, die Hauptstraße von der Paul-Langen-Straße bis zum Heideweg. Hierzu erklären die Bonner Landtagsabgeordneten Guido Déus und Christos Katzidis:

„Ein gut ausgebautes Straßennetz stärkt unsere Infrastrukturen und die Qualität der Mobilität für die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Stadt, da sie die kommunale Infrastruktur nachhaltig verbessert. Und sie kommt allen Menschen in Bonn zu Gute. Die weiterhin hohen Fördersätze des Landes bedeuten außerdem eine erhebliche finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte. Es freut uns sehr, dass gleich vier Straßenbauprojekte in Bonn mit insgesamt 2,6 Mio. Euro vom Land gefördert werden.“

Hintergrund:

Das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 wurde jetzt dem Landtag vorgelegt. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 178,26 Millionen Euro ergibt sich eine Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 126,47 Millionen Euro. Das Land übernimmt seit 2019 mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die für die Maßnahmen des diesjährigen Förderprogrammes geltenden Fördersätze betragen zwischen 70 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau. Voraussetzung für die Aufnahme einer Maßnahme in das Programm ist, dass die Baureife gegeben ist und die Regionalräte und die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr der fünf Bezirksregierungen die erforderlichen Beschlussfassungen herbeigeführt haben.