Inklusionsschecks für sieben Bonner Projekte

14.000 € Fördergelder für Bonner Einrichtungen

Sieben Bonner Einrichtungen haben sich im vergangenen Jahr erfolgreich um eine Projektförderung im Rahmen Förderprogramms „Inklusionsscheck NRW“ beworben. Jedes Projekt wurde mit jeweils 2.000 € unterstützt. Gefördert wurden: Tanzen Inklusiv in NRW e.V., Abenteuer Lernen e.V., zwei Projekte der Kita St. Severin, Brücke-Krücke e.V., PRO RETINA Deutschland e.V. und die Margarete-Winkler-Kita/Bürgerstiftung Rheinviertel. Zu den Landesfördergeldern für Bonner Initiativen erklären die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Guido Déus und Christos Katzidis:

 

„Das Landes-Förderprogramm Inklusionsscheck NRW hat sich für Bonn und NRW als Segen erwiesen. Wir sind glücklich, dass das Programm auch dieses Jahr fortgesetzt wird und wir sind zuversichtlich, dass sich weitere Inklusionsprojekte  für eine Förderung bewerben. Vereine und Initiativen können vom Sozialministerium 2.000 Euro erhalten, um damit ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen muss immer selbstverständlicher werden. Es ist gut, dass das Land  gerade kommunalen Projektträgern und kleineren Vereinen finanziell unter die Arme greift. Im vergangenen Jahr wurden in Bonn unter anderem ein Fortschrittskurs inklusiver Rollstuhltanz, der Abbau von Sprach-, Kommunikations- und Spielbarrieren gefördert, eine Festschrift unterstützt und Online-Schulungen zur Erstellung und Nutzung barrierefreier Microsoft Office-Dateien gefördert. Das ist toll und wir hoffen auf weitere Fördergelder des Landes NRW für Bonner Projekte. In keiner Legislaturperiode vor 2017 hat Bonn insgesamt mehr Fördergelder erhalten als jetzt.“

 

HINTERGRUND:

Ab dem 1. Januar 2022 beginnt die neue Förderphase. Finanziell unterstützt werden lokale und regionale Aktivitäten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken. Mit den Landesmitteln können zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen gefördert werden. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Dazu zählen die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher.

Das Sozialministerium stellt 2022 für das Förderprogramm insgesamt 600.000 Euro aus seinem Haushalt zur Verfügung. Die Antragstellung wird komplett online abgewickelt. Bewilligte Anträge werden mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 Euro gefördert. Alle wichtigen Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung sind im Internet unter der Adresse www.mags.nrw.de/inklusionsscheck abrufbar.